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sozialrechtliches

Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen: www.einfach-teilhaben.de

 

Instrument selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das persönliche Budget. Das bislang geltende Sachleistungsprinzip wird abgelöst durch die Gewährung von Geldleistungen.

 

Menschen mit Behinderung können Geldleistungen, für die zuvor im Hilfeplan festgestellten Bedarfe, nun selbst verwalten und gemäß individueller Wünsche einsetzen. Die Ausgaben für Assistenten, Begleiter, Pflege, Beratung u.a. werden vom Behinderten eigenständig verwaltetet und gewichtet.

 

Das Selbstverständnis von Betroffenen verändert sich vom Hilfeempfänger hin zum Kunden/Arbeitgeber.

 

Detaillierte Infos zum Wesen und zur Inanspruchnahme des „Persönlichen Budgets“ findet Ihr auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget - BMAS

 

Zum Thema "Behinderte im Beruf" findet ihr vielfältige Informationen auf der Seite der Integrationsämter www.integrationsaemter.de unter anderem auch ein Fachlexikon

 

Viele Infos, ein Selbsttest zur Pflegegradeinschätzung, sowie umfangreiche Beratungsangebote stehen auf www.pflege.de.